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Ver­sicherungs­makler - Versicherungsvertreter - Unterschied

Ver­sicherungs­makler - Versicherungsvertreter

Wo ist der Unterschied ?
Ein Versicherungsvertreter oder Versicherungsagent arbeitet im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft. Dieser ist er verpflichtet, deren Interessen hat er zu vertreten - er ist weisungsgebunden.
Im Gegensatz dazu vermittelt und betreut ein Ver­sicherungs­makler Versicherungsverträge, ohne von einer oder mehreren Versicherungsgesellschaften damit beauftragt zu sein - er ist nicht weisungsgebunden. Er arbeitet nur im Auftrag seiner Mandanten, ein Maklerauftrag ist Grundlage seiner Tätigkeit. Ver­sicherungs­makler sind bereits per gesetzlicher Definition unabhängig von Versicherungsgesellschaften. Die Bezeichnungen "freier Ver­sicherungs­makler" oder "unabhängiger Ver­sicherungs­makler" erübrigen sich dadurch.


Wer kann Ver­sicherungs­makler werden ?

Wer als Ver­sicherungs­makler tätig sein will benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Industrie-Und Handelskammer. Diese wird erteilt wenn:
Eine entsprechende Ausbildung bzw. die notwendige Sachkunde nachgewiesen wird.
Ein guter Leumund nachgwiesen wird (keine Schulden bei der Stadtkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, kein Eintrag im Schuldnerregister, kein Insolvenzverfahren).
Zuverlässigkeit belegt (keine Vorstrafen wegen Betruges o.ä.) wird.
Das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung nachwiesen wird.


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