Starkregen - die unterschätzte Gefahr !
93 % aller Hausbesitzer glauben, gegen Naturgefahren aller Art versichert zu sein.
37 % sind tatsächlich geben Elementargefahren wie Hochwasser und Starkregen versichert.
Starkregen hat 2016 zehnmal höhere Versicherungsschäden verursacht als im Vorjahr. Eine Elementarschadenversicherung ist für alle Gebäude sinnvoll und notwendig. Sie sollte Bestandteil jeder guten Gebäudeversicherung sein.
In der Elemetarschadenversicherung sind die Gefahren, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versichert.
Schäden durch Sturmflut und Schäden durch Grundwasser soweit dieses nicht durch Folge von Überschwemmung oder Starkregen an die Erdoberfläche ausgetreten ist sind nicht versichert.
In der Regel beginnt der Versicherungsschutz frühestens einen Monat nach dem Tag der Antragstelllung. Bei einem Wechsel der Versicherung entfällt die Wartezeit, sofern zuvor schon Versicherungsschutz für Elementschäden bestand.
Bei jedem Elementarschaden wird eine Selbstbeteiligung abgezogen. Die Höhe kann für jede Gefahr unterschiedlich hoch sein. Eine ensprechende Regelung findet sich im Versicherungsschein.
Achten sie auf die vertraglichen Obliegenheiten (Pflichten) in Ihrem Vertrag. Viele Tarife schreiben zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden vor, Rückstauklappen anzubringen. Haben sie diese nicht, sollten Sie eine andere Wohngebäudeversicherung wählen. Haben sie Rückstausicherungen sollten Sie diese auf jedenfall regelmäßig warten und funktionsbereit halten.
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