Versicherungsmakler für GEBÄUDEVERSICHERUNG in Balingen

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LEXIKON GEBÄUDEVERSICHERUNG

Lexikon Gebäudeversicherung - Begriffe kurz erklärt

Allgefahrendeckung: 

Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle denkbaren Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind und die unvohersehbar das Gebäude zerstören oder beschädigen. Es gilt das Prinzip: Alles ist versichert, was nicht ausdrücklich augeschlossen ist.

Assekurateur:

Zeichnungsbevollmächtigter, der im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung für ein oder mehrere Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men Ge­bäude­ver­si­che­rungen zeichnet und Schäden abwickelt.

Ausschluss:

Ein Versicherer ist nicht zur Erstattung des Schadens verpflichtet, wenn definierte Ausschlüsse greifen. In der Ge­bäude­ver­si­che­rung sind das beispielsweise Krieg, innere Unruhen oder Kernernergie.

Bauartklasse:

Einstufung eines Gebäudes abhängig von dessen Bauweise, z. B. Betonbauweise, Holzbauweise usw.

Baupreisindex: Der Baupreisindex zeigt die Entwicklung der Baupreise mit Bezug auf das Basisjahr 1914 an.
Benannte Gefahren: Versicherungsschutz erstreckt sich ausschließlich für benannte und definierte Gefahren. Dies sind beispielsweise die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen.
Deckungskonzept: Ein Deckungskonzept ist eine Zusammenstellung von Versicherungsleistungen. Ein Deckungskonzeptanbieter (oder Konzeptgeber) ist ein Makler, der Leistungen von verschiedenen Versicherungen zusammenstellt und unter einem eigenen Namen anbietet.
Differenzdeckung: Beim Neuabschluss einer Ge­bäude­ver­si­che­rung bieten manche Versicherer eine sofortige Differenzdeckung zum bestehenden Vertrag an. So können Mehrleistungen des neuen Vertrages bereits versichert werden, solange der alte Vertrag aufgrund der Einhaltung einer Kündigungsfrist noch bestehen bleiben muss.
Elementargefahren: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Feuerrohbauversicherung: Versichert den Rohbau während der Bauphase gegen die Gefahr Feuer.
Gebäude: Gebäude im Sinne der Wohngebäudeversicherung sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der überwiegenden Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind und gegen äußere Einflüsse schützen können.
Gebäudebestandteile: Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Dies können sein Türen, Fenster, Decken- und Wandvertäfelungen, Tapeten, individuell gefertigte Einbaumöbel, Heizungsanlagen, Anlagen der Warmwasserversorgung, sanitäre Einrichtungen, verklebte Teppich- und PVC-Böden, Fliesen, Balkongeländer und Dachrinnen.
Gebäudezubehör: Bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung des versicherten Gebäudes dienen. Dies können sein: Erstazziegel, Ersatzfliesen, Werkzeuge, Fassadenfarbe, Gemeinschaftswaschmaschine, Balkonkästen, Brennstoffvorräte, Handfeuerlöscher, Hausbriefkästen, Treppenhauslampen oder Antennenanlagen.
Gefahren: Brand, Blitzschlag, Überspannung, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen.
Gefahrenerhöhende Umstände:

Verändern sich nach Vertragsschluss wesentliche Umstände, kann dies eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung bedeuten, die dem Gebäudeversicherer angezeigt werden muss. Diese liegt u.a. vor, wenn

• sich ein Umstand ändert, nach dem der Versicherer im Rahmen der vorvertraglichen Auskunftseinholung
(Antrag) gefragt hat.
• ein Gebäude ganz oder Teilweise nicht genutzt wird.
• Baumaßnahmen durchgeführt werden, in deren Rahmen das Dach ganz oder teilweise entfernt wird oder durch die das Gebäude überwiegend unbenutzbar wird.
• im Versicherungsgebäude ein neuer oder anders als bei Vertragsabschluss gearteter Gewerbebetrieb aufgenommen wird.
• das Versicherungsgebäude nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages unter Denkmalschutz gestellt wird.

Gleitender Neuwert: Methode zur Anpassung von Beitrag und Versicherungssumme an die aktuellen Baukosten.
Gleitender Neuwertfaktor: Anpassungsfaktor zur Beitragsermittlung, welcher den Baupreisindex (zu 80%) und den Tariflohnindex (zu 20%) berücksichtigt.
Grobe Fahrlässigkeit: Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird, schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, das im gegebenen Fall jedem einleuchten musste.
Grundstücksbestandteile: Mit dem Grund und Boden des versicherungsgrundstücks fest verbunden Sachen. Dies können sein: Hundehütten, Carports, Gewächshäuser, Grundstückseinfriedungen (inkl. Hecken), Hof- und Gehwegsbefestigungen, Masten und Freileitungen sowie Wege- und Gartenbeleuchtungen.
Leerstand: Wird eine Gebäude oder ein Teil davon nicht benutzt oder steht leer, muss dies dem Versicherer angezeigt werden - siehe Gefahrenerhöhende Umstände.
Maklerauftrag: Ein Maklervertrag regelt das Innenverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Ver­sicherungs­makler. Der Versicherungsnehmer beauftragt den Makler mit der Warnehmung seiner Interessen und bevollmächtigt ihn, diese in seinem Namen umzusetzen. 
Maklerpool: Ein Maklerpool bündelt Geschäft vieler Vermittler und ist eine Art Großhändler zwischen Versicherern und Vermittlern.
Naturgefahren: Sturm und Hagel sowie die weiteren Elementargefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Obliegenheiten: Vertragliche Pflichten, denen der Versicherungsnehmer nachkommen muss, um den Versicherungsschutz nicht zu gefähren.
Rückstau: Bei Rückstau handelt es sich um Wasser, das über die Kanalisation nicht mehr abgeführt werden kann und deshalb über die Abwasserrohre wieder in das Gebäude drückt.
Selbstbehalt: Vereinbarter Betrag der im Schadenfall von der Versicherungsleistung abgezogen wird.
Tarifumstellung: Eine Tarifumstellung ist ein Wechsel in einen anderen Tarif des Versichers mit neuen Vertragsbedingungen.
Unbenannte Gefahren: Dieser Baustein erweitert den Versicherungsschutz der beannten Gefahren um Gefahren die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind und die unvohersehbar das Gebäude zerstören oder beschädigen.
Unterversicherung:

Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert, besteht eine Unterversicherung. Im Schadenfall wird die Entschädigung gekürzt. 
Entschädigung = (Schadensbetrag × Versicherungssumme) ÷ Versicherungswert.

Unterversicherungsverzicht: Vertragsklausel die dokumentiert, dass der Versicherer im Schadenfall keine Abzüge wegen Unterversicherung vornimmt.
Versicherte Gefahren: Brand, Blitzschlag, Überspannung, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen.
Versicherte Kosten: Kosten, die im Versicherungsfall zusätzlich zur Wiederherstellung anfallen. Dies können u.a. Kosten für Planung, Abriss, Entsorgung, Aufräumung oder Mietausfall sein.
Versicherte Sache: Die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör.
Versicherungsort: Versicherungsgrundstück auf dem das versicherte Gebäude steht.
Versicherungssumme: Maximalbetrag an Entschädigungsleistungen, den ein Versicherer im Schadensfall erstattet.
Versicherungswert: Wert des versicherten Interesses. In der gleitenden Neuwertversicherung ist dies der ortsübliche Wiederherstellungswert des Gebäudes unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls (einschließlich der Architektengebühren und sonstiger Planungs- und Konstruktionskosten).
Wert 1914: Theoretischer Wert zur Ermittlung der Versicherungssumme und des Beitrags.
Wertermittlungsbogen: Berechnungsbogen zur Ermittlung des Versicherungswert 1914 anhand des Gebäudetyps, der Bauausstattung und der Wohnfläche.
Wohnflächenmodell: Methode zur Beitragsermittlung. Auf die Ermittlung einer Versicherungssumme wird hierbei verzichtet. Ist die Wohnfläche korrekt angegeben macht der Versicherer keine Unterversicherung geltend.

 


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